Volksvertretung im Milizprinzip
Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel. Parlamente vertreten das Volk. Auch der Grosse Rat hat deshalb als Hauptaufgabe, die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen einzubringen und bestmögliche politische Lösungen auszuhandeln. Bei einer Bevölkerungszahl von 207‘000 repräsentiert jedes Ratsmitglied knapp 2000 Personen.
Der Grosse Rat ist ein Milizparlament, seine 100 Mitglieder üben das Amt also im Nebenamt aus. In der Regel tagt der Grosse Rat an zwei Tagen pro Monat im Basler Rathaus. Das Ratspräsidium wechselt jährlich.
Die Grossrätinnen und Grossräte werden von den Wahlberechtigten auf vier Jahre gewählt. Die aktuelle vierjährige Legislatur dauert vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2029. Verhandlungssprache ist Deutsch, womit Schriftsprache oder Dialekt gesprochen werden kann.
Ratsmitglieder dürfen höchstens vier aufeinanderfolgende Amtsperioden bestreiten; danach müssen sie mindestens eine Amtsperiode pausieren.
Der Grosse Rat in Sitzung. Foto: Michael Fritschi
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TEST-BILD
Nach Einfügen des Testbildes (einschliesslich der Bildlegende/Caption) mittels den Standard-Werkzeugen (unter Beibehaltung der Voreinstellungen) präsentiert sich das Bild wie folgt:
kantons und stadtparlament foto werk 20250205 0241
Es fällt sofort auf, dass das Bild am Desktop völlig verzerrt dargestellt wird. Weniger auffällig ist die Schriftgrösse der Bildlegende (Caption), die in der Voreinstellung zu gross ist (1 rem (entspricht 20px) statt 0.6 rem (entspricht 12px)). Konzentrieren wir uns jetzt aber auf das Bild und dessen Grösse und Proportion:
Das obere Bild (die identische Bilddatei) weist im HTML folgende formatierung auf:
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<span class="wf_caption" style="max-width: 2248px; width: 100%; display: inline-block;" role="figure">
<img src="/images/bilder/der_grosse_rat/kantons-undstadtparlament_foto-werk_20250205_0241.jpg" alt="Von der gut besetzten Tribüne aus blicken Zuschauende auf den Grossen Rat in Sitzung. Er politisiert in einem wunderschönen historischen Saal im Basler Rathaus. Die Sitzungen sind öffentlich." width="100%" style="width: 100%; margin: initial;" role="figure">
<span style="display: block; font-size: 12pt;">Der Grosse Rat in Sitzung. Foto: Michael Fritschi</span>
</span>
</p>
Die entsprechende HTML-Formatierung des zweiten Bildes weicht vor allem (aber nicht nur) in den Grössenangaben des Bildes ab. Vergleiche dazu die oben gelb, unten orange markierten Stellen.
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<span class="wf_caption" style="display: inline-block; max-width: 2248px; width: 100%;" role="figure">
<img src="/images/bilder/der_grosse_rat/kantons-undstadtparlament_foto-werk_20250205_0241.jpg" alt="kantons und stadtparlament foto werk 20250205 0241" width="2248" height="1500" style="margin: initial; float: none; width: 100%;">
<span style="display: block;">kantons und stadtparlament foto werk 20250205 0241</span>
</span>
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Was ist passiert? – Das äussere Span-Element (Klasse "wf_caption") passt das zweite Bild in die Verfügbare Breite der Spalte ein (100%), übernimmt dazu aber unverändert die Originalhöhe des Bildes (1500px), also ohne die korrekte Proportion des Bildes (Breite/Höhe) beizubehalten. Im ersten Bild passiert das gleiche, aber das Bild hat keine definierte Höhe (die Bildbreite ist mit 100% angegeben), was im Ergebnis die Bildproportion beibehält.
Bitte das Bildeinfüge-Werkzeug so anpassen, dass Bilder auch unter Verwendung der Voreinstellungen korrekt dargestellt werden:
- Die Maximalbreite (max-width) für das äussere Span-Element entweder fest definieren oder ganz weglassen. Wenn die Maximalbreite gleich der Originalbreite des Bildes gesetzt wird, dann werden Bilder, die kleiner als die Spaltenbreite (1088px) sind, zu schmal und mit weissem Rand dargestellt.
- Die Bilddimensionen im Image-Element auf Breite gleich 100% festlegen und keine Bildhöhe angeben, damit die Bildproportion in jeder Grösse erhalten bleibt.
- Die Schriftgrösse der Bildlegende auf 0.6 rem festlegen.
Staatspolitisches Unikum
Als Parlament von Kanton und Stadt ist der Grosse Rat in der Schweiz ein staatspolitischer Sonderfall: Die anderen grossen Städte haben ein eigenes Stadtparlament (und auch eine eigene Stadtregierung). Die Stadt Basel verfügt seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr. Mit lediglich zwei weiteren Gemeinden im Kanton, Riehen und Bettingen, wären separate Kantons- und Stadtstrukturen zu aufwändig.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Landgemeinden können im Grossen Rat auch über alle städtischen Geschäfte mitbestimmen. Riehen hat elf Sitze, Bettingen einen.
Gesetzgeber und oberste Aufsicht
Die wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates sind die Gesetzgebung, die Oberaufsicht über Verwaltung, Regierung und Justiz sowie die Bewilligung von Ausgaben und Steuern. Der Grosse Rat ist in der Regel beschlussfähig, wenn mindestens 50 Mitglieder anwesend sind.
Der Grosse Rat kann nicht jedes Ratsgeschäft selbst bis ins Detail beraten; dafür würden die zwei Sitzungstage pro Monat nie reichen. Wichtige Vorlagen wie Gesetzesänderungen, Ausgaben und Bebauungspläne werden deshalb in nach Fraktionsstärke zusammengesetzten Kommissionen vorberaten.
Über parlamenarische Vorstösse können Ratsmitglieder selbst Themen initiieren, Stellung zu wichtigen Vorkommnissen nehmen und den Regierungsrat zur Stellungnahme oder Handlung zwingen. Damit hat der Grosse Rat auch eine wichtige Anstossfunktion.
Aufgaben | Sachkommissionen | Oberaufsichtskommissionen | Parlamentarische Vorstösse
Zwischen Regierung und Volk
Wer ist höher: Der Regierungsrat oder der Grosse Rat? In der Kantonsverfassung stehen Regierung und Parlament mit unterschiedlichen Aufgaben nebeneinander, der Grosse Rat hat aber die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Wer hat die Mehrheit?
Nur wer im Parlament Mehrheiten erreicht, kann politische Ziele durchsetzen. Im Grossen Rat haben weder Rot-Grün noch die bürgerlichen Parteien eine absolute Mehrheit, es kommt deshalb zu wechselnden Mehrheiten.